Integrationsplatz (nach § 53 SGB XII)
Mit dem Kindergartenjahr 2008/09 kann der Kindergarten St. Stephan nun einen Integrationsplatz für ein Kind mit Behinderung oder für ein von Behinderung bedrohtem Kind anbieten. Die Integration von Kindern mit besonderem Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen wird immer mehr ein Anliegen unserer Gesellschaft. Integration bedeutet Teilnahme und Teilhabe von Kindern mit und ohne Behinderung am gesellschaftlichen Leben.
Durch die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung wird insbesondere an der Basis der Entwicklung personaler und sozialer Fähigkeiten aller Kinder angesetzt, um frühzeitig zu lernen, in gegenseitigen Respekt mit verschiedenen Lebensrealitäten umzugehen und dadurch auch auf Gewalt, Aggression und Isolation präventiv einzuwirken.
Um diese Ziele umzusetzen ist die verstärkte Zusammenarbeit und Kooperation mit Fachdiensten nötig. Die Verwirklichung der pädagogischen Ziele unter Berücksichtigung integrativer Arbeit im Kindergarten wird gewährleistet durch die Einstellung einer zusätzlichen pädagogischen Fachkraft. Die Therapie und die Pädagogik werden auf die Kinder und das Gruppenleben abgestimmt. Alle Kinder können gemeinsam am Entwicklungsprozess der Integration durch bedürfnisorientiertes Arbeiten in der Gruppe teilnehmen. Die Eltern werden in die pädagogische Arbeit miteinbezogen und erhalten somit Unterstützung, ihr Kind so annehmen zu können, wie es ist und es entstehen vielfältige Begegnungsmöglichkeiten, um Vorurteile abzubauen und Kontakte und Freundschaften zu ermöglichen.